Hinweisgeberschutzgesetz – HAUS ELIM

Liebe Hinweisgebende,
wir als HAUS ELIM Sozialwerk der Volksmission e.V. haben eine Hinweisstelle eingerichtet, bei der Sie Rechts- und Regelverstöße melden können.

Wir lieben was wir tun, und darum ist das Leben und Arbeiten im HAUS ELIM geprägt von einem wertschätzenden, offenen Umgang mit unseren Bewohnerinnen und Bewohnern und Tagesgästen, den Angehörigen sowie unseren Mitarbeitenden. Unsere Seniorinnen und Senioren stehen mit ihren Bedürfnissen bei uns im Mittelpunkt.

Es ist unser Anliegen, dass jedes Fehlverhalten – von wem auch immer – schnellstmöglich unterbunden wird, um Schaden an den uns anvertrauten Senioren und Seniorinnen, den Mitarbeitenden sowie vom HAUS ELIM Sozialwerk der Volksmission e.V. allgemein abzuwenden.

Hinweisgebende können alle mit dem HAUS ELIM in Kontakt stehende Personen sein.

Themen könnten hier sein:

  • Diskriminierung
  • Verletzung des Datenschutzes
  • Korruption und Bestechung
  • Betrug oder Unterschlagung
  • Misshandlung von Schutzbefohlenen
  • Körperverletzung

Die Meldung kann erfolgen, wenn für Sie ein begründeter Verdacht besteht oder Sie von einem Missverhalten Kenntnis erhalten haben.

Wissentlich falsche Anschuldigungen, Verleumdungen, Rufschädigungen und Beschimpfungen sind untersagt.

Wir als HAUS ELIM nehmen die Hinweise sehr ernst und gehen jeder Meldung sorgfältig nach, da es auch in unserem Interesse ist, Missverhalten aufzudecken, einzustellen und angemessen zu sanktionieren.

Der Person, die den Hinweis gibt, entstehen keinerlei Nachteile. Dies gilt auch, wenn sich die Person in einem Arbeitsverhältnis mit dem HAUS ELIM befindet.

Die Meldung kann aber auch anonym abgegeben werden.

Bitte senden Sie den Hinweis an:
Hinweisgeberstelle HAUS ELIM
Postfach 1124
71405 Schwaikheim

Rechtliche Grundlage bilden die EU-Whistleblower-Richtlinie (EU) 2019/1937 und das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).