Kostenrechner Tagespflege
Über Tagespflegebudget abrechenbare Leistungen
- Pflegevergütung:
- Ausbildungszuschlag:
- Fahrdienst:
- Rollstuhltransport:
- Tagespflegebudget der Pflegekasse:
Hinweis: Kassenanteil wird auf 0,00 € begrenzt (kein Negativbetrag)
Privatleistungen
- Investitionskosten:
- Unterkunft und Verpflegung:
- Rollatortransport:
- Entlastungsbetrag:
Wichtige Hinweise
Bitte beachten Sie folgende Punkte:
- Für die Berechnung des Eigenanteils pro Monat geht der Kostenrechner von einem Monat mit vier Wochen Montag - Sonntag aus. Die genaue Anzahl der Besuchstage pro Monat variiert entsprechend der Monatslänge oder etwaiger Feiertage.
- Andere Budgets wie das Pflegegeld oder die Verhinderungspflege bleiben trotz Nutzung der Tagespflege unberührt.
- Preise können je nach Standort durch unterschiedliche Investitionskosten variieren.
- Der angebotene Standort ist von den aktuellen Kapazitäten der Standorte (Platzzahl und Fahrdienst) sowie ggf. von kognitiven Einschränkungen des Tagespflegegastes abhängig.
- Zusätzliche Sozialleistungen (Hilfe zur Pflege) können den Eigenanteil reduzieren.
- Ein Duschbad kann für 42,69 € dazugebucht werden. Bei mindestens 4 Besuchstagen pro Woche ist ein Duschbad pro Woche kostenlos.
- Alle Angaben ohne Gewähr.
Hier finden Sie unter den Downloads die Preislisten aller Tagespflegen als pdf-Datei.
Das steckt hinter den Kostenpunkten:
Pflegevergütung
Die Pflegevergütung umfasst pflegegradunabhängig die grundlegende pflegerische Betreuung und Versorgung. Dazu gehören unter anderem Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme, Inkontinenzversorgung, Mobilisationsmaßnahmen, Medikamentengabe sowie die Betreuung durch qualifiziertes Pflegepersonal.
Ausbildungszuschlag
Der gesetzlich vorgeschriebene Ausbildungszuschlag trägt zur Sicherstellung qualifizierter Pflegekräfte bei und wird auf alle Tagespflegegäste umgelegt. Dieser wird in voller Höhe an den Ausbildungsfond Baden-Württemberg abgeführt. Er wird jährlich landesweit neu festgesetzt.
Fahrtkosten
Die Fahrtkosten werden anhand der einfachen Entfernung zwischen Wohnort und Tagespflegestandort ermittelt und werden im Rahmen einer Tagespauschale in Rechnung gestellt. Ob der Fahrdienst nur für eine Strecke oder für beide Strecken in Anspruch genommen wird, spielt keine Rolle.
Tagespflegebudget
Das Tagespflegebudget ist der Betrag, den die Pflegekasse ab Pflegegrad 2 monatlich zu den pflegebedingten Kosten (Pflegevergütung, Ausbildungszuschlag und Fahrtkosten) ausschließlich für die Tagespflege beisteuert. Mit steigendem Pflegegrad erhöht sich auch das Budget. Bei privat Versicherten erfolgt die Abrechnung über die versicherte Person selbst.
Investitionskosten
Die Investitionskosten decken Ausgaben z.B. für Gebäude (z.B. Finanzierung), Ausstattung (einschließlich z.B. Mobiliar), Fahrzeuge des Fahrdienstes und technische Anlagen ab, ebenso wie Instandhaltungsmaßnahmen und Modernisierungen. Die Investitionskosten variieren je nach Tagespflegestandort.
Die Investitionskosten sind eine Privatleistung und können nicht über das Tagespflegebudget abgerechnet werden.
Unterkunft und Verpflegung
Die Unterkunftskosten beinhalten die Bereitstellung und Instandhaltung der Räumlichkeiten einschließlich Möblierung, Reinigung sowie Nebenkosten wie Heizung, Strom und Wasser.
Die Verpflegungskosten umfassen zwei Mahlzeiten täglich: Frühstück und Mittagessen. Darüber hinaus sind Zwischenmahlzeiten, Kaffee und Kuchen sowie Getränke ebenfalls enthalten. Besondere Diäten und individuelle Ernährungsbedürfnisse werden selbstverständlich berücksichtigt.
Beide Kostenbestandteile beinhalten außerdem die zugehörigen Personalkosten.
Unterkunft und Verpflegung sind Privatleistungen und können nicht über das Tagespflegebudget abgerechnet werden.
Entlastungsbetrag
Der Entlastungsbetrag gemäß § 45b SGB XI ist eine Leistung der Pflegekasse in Höhe von 131€ monatlich, welcher ab Pflegegrad 1 zur Verfügung steht.
Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und wird ausschließlich für bestimmte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger oder zur Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmung pflegebedürftiger Menschen gewährt.
Im Zusammenhang mit der Tagespflege kann der Entlastungsbetrag genutzt werden, um den Eigenanteil (Investitionskosten, Unterkunft & Verpflegung, ggf. Sonderleistungen) zu reduzieren. Je nach individueller Regelung kann die Tagespflege den Entlastungsbetrag direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Alternativ kann die Monatsrechnung bei der Pflegekasse zur Erstattung eingereicht werden.
Zusatzleistungen
Der Rollatortransport wird berechnet, wenn der persönliche Rollator mit dem Fahrdienst in die Tagespflege in die Tagespflege oder nach Hause transportiert werden soll. Individuell ist es möglich, dass die Tagespflege vor Ort einen hauseigenen Rollator zur Verfügung stellt. Wird der Fahrdienst nur in eine Richtung genutzt, reduzieren sich die Kosten für den Rollatortransport auf 0,50€ pro Tag. Der Rollatortransport ist eine Privatleistung und kann nicht über das Tagespflegebudget abgerechnet werden.
Der Rollstuhltransport wird erforderlich, wenn ein Tagespflegegast im Rollstuhl sitzend befördert werden muss und ein Einsteigen in den Tagespflegebus nicht mehr möglich ist. Der Transport erfolgt je nach individueller Situation entweder mit dem eigenen Rollstuhl oder einem von der Tagespflege bereitgestellten Rollstuhl. Die Kosten für den Rollstuhltransport können über das Tagespflegebudget abgerechnet werden.